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Wasser


Wasserversorgung für Neuendettelsau

Der verantwortungsvolle Umgang mit diesem knappen Element ist ein wichtiger Maßstab unserer gesamten Lebensqualität.

Rund 70 km Versorgungsleitungen sorgen dafür, dass jeder Haushalt unser hochwertiges Trinkasser erhält.

Brunnenfrisch aus einer Tiefe von bis zu 98 m, liefern zwei Brunnen aus Schlauersbach und drei Brunnen aus der Jakobsruh, mit einer Förderkapazität von insgesamt rund 450.000 Kubikmeter/Jahr, das Wasser in den Zwischenbehälter im Schleifweg, mit 1.500 m³ Kapazität und in den Wasserturm in der Chemnitzer Straße, mit einer Kapazität von 400 m³.

Um jederzeit eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten, stehen über eine Leitung zum Versorgungsgebiet des Zwechverbandes der Reckenberg-Gruppe, zusätzlich
bis zu 100.000 m³/Jahr Trinkwasser zur Verfügung. Weiter Informationen zum Wasser der Reckenberg-Gruppe finden Sie hier.


Die Gebühr für die Versorgung mit Wasser setzt sich zusammen aus:

  • der Verbrauchsgebühr je m³ abgenommene Wassermenge
  • dem Grundgebühr für die Vorhaltung des Wasserzählers und für den Hebedienst

Die Grundgebühr richtet sich nach der Zahl und Nenngröße der eingebauten Wasserzähler und wird je Zähler und Monat verrechnet.
Der normale Haushaltszähler ist ein Wasserzähler bis Qn 2,5 m³/h
Folgende Preise gelten nur für die Wasserentnahme.

Verbrauchsgebühren nach BGS-WAS je m3 abgenommener Wassermenge

  Netto Brutto
Gebühren 2024 2,13 € 2,28 €
Gebühren 2025 2,99 € 3,20 €

 

Grundgebühr nach BGS-WAS - Zählerabhängig

 Zähler2025 2024
  Netto Brutto Netto Brutto
bis Qn 2,5 m³/h bis Q3 4 m³/h 144,00 € 154,08 €  96,00 € 102,72 €
bis Qn 6,0 m³/h bis Q3 10 m³/h 192,00 € 205,44 € 128,00 € 136,96 €

bis Qn 10 m³/ bis Q3 16 m³/h

312,00 € 333,84 € 208,00 € 222,56 €
bis Qn 20 m³/h bis Q3 32 m³/h
u.Flanschuhren
600,00 € 642,00 € 400,00 € 428,00 €
bis Qn 30 m³/h bis Q3 48 m³/h 1.248,00 € 1.335,36 € 832,00 € 890,24 €
über Qn 30 m³/h über Q3 48 m³/h 1.536,00 € 1.643,52 € 1024,00 € 1095,68 €

Bei Verbundzählern ist für jeden einzelnen Wasserzähler die Grundgebühr entsprechend der Zählergröße zu entrichten.
Die Grundgebühr ist auch dann voll zu entrichten, wenn in einem Abrechnungszeitraum kein Wasser entnommen wird.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) Die angegebenen Nettogebühr für Wasser gelten jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die angegebenen Bruttogebühren beinhalten die Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer beträgt derzeit 7%.
 
Entwässerungsgebühren: Informationen zu den Entwässerungsgebühren finden Sie unter
https://www.neuendettelsau.eu/verwaltung-service/satzungen-verordnungen

Analyseauszug für das Ortsgebiet Neuendettelsau mg/L
Natrium 7,5

Magnesium

26
Calcium 59
Kalium 11
Sulfat 24
Fluorid 0,77
Chlorid 4,8

Vergleichen Sie doch mal mit Ihrem Mineralwasser Zuhause!
den gesamten Prüfbericht gibt es hier

Härtebereich Härte
weich weniger als 1,5 Millimol
Calciumcarbonat je Liter
(entspricht bis 8,4° dh)
mittel 1,5 bis 2,5 Millimol
Calciumcarbonat je Liter
(entspricht 8,4° bis 14° dh)
hart mehr als 2,5 Millimol
Calciumcarbonat je Liter
(entspricht mehr als 14° dh)

 

die Härte (dh) für:  
Ortsgebiet Neuendettelsau, Ortsteile Reuth,
Haag, Steinhof, Jakobsruhe, Birkenhof
~2,6 Millimol CaCO³/Liter,
14,3 °dh (=Härtebereich hart)
Ortsteile versorgt durch Zweckverband Reckenberg Gruppe:
Aich, Bechhofen, Froschmühle, Geichsenhof, Mausendorf, Mausenmühle, Steinmühle, Watzendorf und Wollersdorf
www.reckenberg-gruppe.de/Trinkwasser/Wasserqualitaet

 

Die im Wasser gelösten Erdalkalien Calcium (Ca² +) und Magnesium (Mg²+) verursachen die Härte des Wassers. In der Natur vorkommende Wässer sind äußerst unterschiedlich in ihrem Gehalt an Erdalkalien. Reines Niederschlagswasser ist sehr weich, beim Durchfließen der Bodenschichten wird es aufgehärtet. Bei Granit und kiesigem Buntsandstein ergibt sich geringe Härte, dagegen führen Kalk, Dolomit und Weißjura zu mittlerem bis hartem Wasser.
Wir empfehlen: Um die Umwelt und Kläranlagen zu entlasten, sollten Waschmittel und Seife genau dosiert (bitte beachten Sie die Dosieranleitung auf der Packung), bzw. sparsam benutzt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Die Wasserabgabesatzung bestimmt u.a.

  • in welchen Ortsteilen die Gemeinde eine öffentliche Wasserversorgung betreibt
  • Begriffe rund um das Thema Wasserversorgung
  • wie das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie der Anschluss- und Benutzungszwang gehandhabt werden
  • wie der Anschluss der Grundstücke vorgenommen wird
  • wie die Anlagen der Grundstückseigentümer auszusehen haben
  • Abnehmer- und Duldungspflichten
  • Art und Umfang der Versorgung
  • wie sich die Haftungslasten zwischen Abnehmer und Versorger verteilen
  • wie mit Messeinrichtungen verfahren wird
  • das Verfahren und die Vorgehensweise bei auftretenden Problemen.

Sie ist sehr umfangreich und gibt deshalb auch noch auf zahlreiche andere Fragen Antwort. Sie kann nachfolgend im Wortlaut eingesehen werden.

Wasserabgabesatzung in der bis 30.06.2012 geltenden Fassung
Wasserabgabesatzung in der ab 01.07.2012 geltenden Fassung

Die WAS befasst sich mit zahlreichen Details rund um die Wasserversorgung, jedoch nicht mit finanziellen Fragen. Diese sind gesondert in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Die Gemeinden sind gehalten, ihre gebührenrechnenden Einrichtungen kostendeckend zu betreiben. Da auch die Wasserversorgung zu diesen Einrichtungen gehört, muss darauf geachtet, die Einnahmen immer wieder zu überprüfen und an den durch die Ausgaben entstehenden Finanzbedarf anzupassen.

Bei der Wasserversorgung bestehen die Einnahmen im Wesentlichen aus zwei Kostenmassen, nämlich Beiträgen und Gebühren

Der Beitrag wird als (in der Regel) einmalige finanzielle Beteiligung der Grundstückseigentümer für bebaute, bebaubare, gewerblich nutzbare oder gewerblich genutzte Grundstücke erhoben, wenn sie nach der Wasserabgabesatzung ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgung haben oder tatsächlich angeschlossen sind. Berechnet wird der Beitrag nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche für die, pro Quadratmeter, der jeweils maßgebliche Beitragssatz zu entrichten ist.

Die Gebühren sind Zahlungen, die für die laufende Benutzung der Wasserversorgungsanlage anfallen.

Dabei wird unterschieden nach einer  

  • Grundgebühr, die sich nach dem Nenndurchfluss des Wasserzählers richtet und einer
  • Verbrauchsgebühr, die sich nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommen Wassers berechnet. Die Gebühren werden vierteljährlich erhoben und einmal jährlich abgerechnet.

Neben den Beiträgen und Gebühren regelt die BGS-WAS auch die Erstattung der Kosten für die Grundstücksanschlüsse.

Alle Details können Sie im nachstehenden Satzungstext nachlesen.

Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS in der bis 30.06.2012 geltenden Fassung
Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS in der ab 01.07.2012 geltenden Fassung
1. Änderung zur BGS-WAS in der ab 01.07.2016 geltenden Fassung
2. Änderung zur BGS-WAS in der ab 01.01.2021 geltenden Fassung
3. Änderung zur BGS-WAS in der ab 01.01.2025 geltenden Fassung